Unsere AGB
Unsere AGB
Diese allgemeinen Bestimmungen sind integraler Bestandteil des Cascina Sondrea-Mietvertrags.
Die im Vertrag kommunizierten Preise für Miete und Nebenkosten sind verbindlich. Das Frühstück in den Zimmern ist Bestandteil der Miete und ist nicht abwählbar. Alle Preise sind in Euro, die Preise gelten inklusiv Mwst.
Zahlungen müssen grundsätzlich auf das im Mietvertrag angegebene Konto überwiesen werden. Eine Anzahlung von 1/3 muss nach Erhalten der Buchungsbestätigung getätigt werden. Zahlungen müssen in Euro überwiesen werden. Der Restbetrag muss bei Ankunft in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden. Bank- und Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mietvertrag ist nur für die im Vertrag genannte Dauer gültig. Sie beginnt und endet mit der im Vertrag genannten Zeit- und Datumsangabe. Kurzfristige Verlängerungen oder Kürzungen sind im jeden Fall frühzeitig mit dem Anbieter/Vermittler direkt zu vereinbaren. Kinder unter 2 Jahren sind gratis (kein Zusatzbett). Kann der Mieter nicht am vereinbarten Datum anreisen, reist früher als vereinbart ab oder erscheint gar nicht, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung des Mietbetrages.
Mit dem Mietantritt anerkennt der Mieter die Haus- und Vermieterordnung.
Bis 90 Tage vor Anreise werden 75% der Anzahlung zurückbezahlt. Bis 50 Tage vor Anreise wird die Anzahlung nicht mehr zurückbezahlt. 30 Tage vor Anreise ist der ganze Mietbetrag fällig. Kann das Mietobjekt kurzfristig durch den Vermieter weitervermietet werden, zahlt er dem Mieter den eingezahlten Betrag zurück, abzüglich einer Bearbeitungs-Gebühr von €uro 100.-. Der Vermieter kann vom Mieter empfohlene Nachmieter ohne Grundangabe ablehnen. Melden Sie Annullierungen sofort. Es empfiehlt sich, diese schriftlich nachzureichen und sich diese auch schriftlich bestätigen zu lassen.
Mietobjekt
Das anvertraute Mietobjekt ist mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Bei Mietantritt festgestellte Schäden oder fehlende Gegenstände sind sofort, spätestens aber am zweiten Tag, dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Mietobjekt rechtzeitig angetreten (Verkehrsaufkommen beachten) und auch rechtzeitig wieder zurückgegeben wird (siehe Mietvertrag). Das Mietobjekt muss aufgeräumt (Betten abgezogen) und „besenrein“ zurückgegeben werden. Das Abwaschen von Geschirr, Pfannen, Besteck und das Abführen von Kehricht ist Sache des Mieters. Diese Leistungen sind nicht in den Endreinigungspreisen enthalten. Zusatzreinigungen werden nachbelastet, Schäden und Bruch in und um das Mietobjekt, die während der Aufenthaltsdauer vom Mieter, oder ihm anvertrauten Personen (Kinder) verursacht wurden, sind unverzüglich zu melden. Der Mieter oder der Schadenverursacher haftet kausal für alle entstandenen Schäden. Insbesondere auch für aus selbstverschuldeten Schäden entstandene Mietausfälle, die einen Nachvermietung nicht mehr zulassen. Das Mietobjekt wird im besten Zustand dem Mieter übergeben. Ohne Mitteilung an den Vermieter innert 48 Std. nach Übergabe des Mietobjektes, wird Mängelfreiheit vermutet.
Allfällige Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, können bis höchstens zwei Wochen nach dem vertraglichen Mietende an den Vermieter schriftlich, mit den notwendigen Beweismitteln gestellt werden. Die gesetzliche Haftung ist auf den zweifachen Mietbetrag beschränkt (Forderungs-Summe aller Beteiligten). Nach dieser Frist verwirken alle Rechte auf irgendwelchen Schadenersatz- oder Minderungs-Forderungen.
Hindern grössere Mängel, oder Einflüsse von höherer Gewalt, die nicht in nützlicher Frist behoben werden können, den Bezug der Ferienwohnung, kann der Mieter aus dem Vertag zurücktreten und der eingezahlte Betrag wird zurückerstattet. Gelingt es aber dem Vermieter, die Wohnung so herzurichten, dass sie dem Standard entspricht, aber der Mieter verzichtet aus irgendwelchen Gründen auf das Angebot, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung und der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit. In diesem Fall können keine weiteren Ansprüche oder Schadenersatzforderungen gestellt werden. Bei Schäden aus Naturgewalten oder Umweltkatastrophen kann der Vermieter ohne Ersatzwohnung und ohne Schadensersatz vom Vertrag zurücktreten. Die eingezahlten Beträge werden vom Vermieter direkt an den Mieter zurückerstattet.
Der Vermieter kann während der Mietdauer den Mietvertrag aufheben, wenn gravierende Umstände das Weiterbewohnen des Mietobjektes verhindern oder den Mieter gefährden. Bereits erfolgte Zahlungen werden, unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen, zurückbezahlt. Über allen diesen Bestimmungen gelten bei Streitigkeiten die Italienischen Gesetze für Vertragsrecht und Produktehaftung.
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation und Buchung. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle Kosten an die richtigen Stellen verteilt werden und bürgt für die anvertrauten persönlichen Daten (Datenschutz).
Es gilt Italienisches Recht.
Die Laufzeit von 3 Jahren ist die Zeitspanne wo die Rebstock-paten ihren Rebstock mit der Plakette versehen können. Es gibt eine Degustation mit Wurst und Käse. Die ausgewählten Flaschen (12 Nebbiolo) werden mit einer persönlichen Etikette versehen. Kann die Patenschaft in den ersten drei Jahren nicht eingelöst werden, lagern wir den Patenwein nach unserem ermessen (Jahrgänge) oder wie telefonisch abgemacht auf unserem Weingut für weitere zwei Jahre.
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